Österreichisches Recht, nicht deutsches
Das VersVG 1958 ist nicht das deutsche VVG, und § 137b GewO ist nicht § 34d. Jede Frage ist am österreichischen Recht geschrieben: GewO, VersVG, KSchG, ABGB, KHVG, EKHG.
1.470 Fragen · jede Erläuterung mit Rechtsquelle
Üben Sie den Stoff der Befähigungsprüfung Versicherungsvermittlung mit 1.470 Fragen, die jede Antwort erklären und ihre Rechtsquelle nennen: GewO § 137b und die Standesregeln, das österreichische VersVG, Sach-, Haftpflicht- und Rechtsschutz-, Personenversicherung sowie Betriebswirtschaft und Steuerrecht der Agentur.
Kein allgemeiner Versicherungskurs, sondern eine Plattform für genau eine Aufgabe: Sie sicher durch das schriftliche Modul der Befähigungsprüfung Versicherungsvermittlung zu bringen.
Das VersVG 1958 ist nicht das deutsche VVG, und § 137b GewO ist nicht § 34d. Jede Frage ist am österreichischen Recht geschrieben: GewO, VersVG, KSchG, ABGB, KHVG, EKHG.
Jede Probeprüfung zieht 100 Fragen über alle sechs Themengebiete, mit Zeitnahme und sofortiger Auswertung. Die Trainingsschwelle liegt bei 60 % und ist als solche ausgewiesen.
Gewerbe- und Berufsrecht, Versicherungsvertragsrecht mit Konsumentenschutz, Sachversicherung, Haftpflicht und Rechtsschutz, Personenversicherung sowie Betriebswirtschaft und Steuerrecht der Agentur.
Jede Antwort erklärt, warum sie richtig ist, und nennt die Fundstelle: § 137g GewO, § 51 VersVG, § 158c VersVG, § 1295 ABGB, § 6 UStG. So lernen Sie beim Üben mit.
Sie sehen vor der Prüfung, wo Sie stehen: Fortschritt, beste Punktzahl und Schwächen, aufgeschlüsselt nach jedem der sechs Themengebiete.
Keine verwirrenden Tarife, keine Überraschungen. Voller Zugang zur gesamten Fragendatenbank und zu allen Probeprüfungen, bis Sie bestehen.
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Antworten auf die häufigsten Fragen zur Befähigungsprüfung Versicherungsvermittlung und zu dieser Plattform.
Die Versicherungsvermittlung ist ein reglementiertes Gewerbe der Gewerbeordnung 1994. Die Befähigungsprüfung ist einer der Wege, den Befähigungsnachweis zu erbringen; sie wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern der Länder abgenommen. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Modul. Daneben bestehen Zugänge über einschlägige Ausbildungen und mehrjährige fachliche Tätigkeit — welcher Weg offensteht, prüft die Gewerbebehörde im Einzelfall.
Nein, und das sagen wir bewusst offen. Das mündliche Modul umfasst ein Kundengespräch als Rollenspiel und lässt sich mit einem Fragensimulator nicht abbilden. Diese Plattform bereitet auf das schriftliche Modul vor — auf den Stoff also, der sich mit Fragen und Erläuterungen wirklich üben lässt. Für das mündliche Modul brauchen Sie Gesprächstraining, keine Multiple-Choice-Fragen.
Die schriftliche Prüfung sieht nach der Prüfungsordnung drei Antwortmöglichkeiten je Frage vor, von denen eine richtig ist. Dieses Lernsystem arbeitet durchgehend mit vier Antwortmöglichkeiten. Das ist eine bewusste Entscheidung: Vier Optionen machen das Raten schwerer und das Üben anspruchsvoller. Wir weisen den Unterschied hier aus, statt ihn zu verschweigen.
Nein. Die Prüfungsordnung veröffentlicht keine in Prozent ausgedrückte Bestehensgrenze, die wir hier zitieren könnten. Die 60 %, die unsere Probeprüfungen anwenden, sind ausdrücklich eine Trainingsschwelle dieser Plattform und keine amtliche Grenze. Sie ist bewusst so gewählt, dass ein Bestehen hier noch keine Sicherheit bedeutet, sondern erst der Anfang der Zielgeraden ist.
Nein. Die Befähigungsprüfung für den Versicherungsmakler wurde auf eine schriftliche Fallstudie umgestellt und lässt sich mit einem Fragensimulator nicht sinnvoll trainieren. Diese Plattform ist auf die Ausgestaltungsform Versicherungsagent ausgerichtet. Der gemeinsame Stoff — VersVG, Sparten, Betriebswirtschaft — ist natürlich auch für Makler nützlich, das Prüfungsformat aber nicht.
Ja, und das ist der Kern des Angebots. Der Versicherungsvertrag richtet sich in Österreich nach dem VersVG 1958, nicht nach dem deutschen VVG; die Zulassung folgt § 137b GewO, nicht § 34d der deutschen Gewerbeordnung. Deutsche Lernunterlagen führen deshalb bei Paragraphen, Fristen und Rechtsfolgen in die Irre. Jede Frage hier ist an GewO, VersVG, KSchG, ABGB, KHVG, EKHG und den Standesregeln geschrieben.
Nein. Die Prüfung nehmen ausschließlich die Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern ab, die Gewerbeberechtigung erteilt die Gewerbebehörde. Wir sind ein privater, unabhängiger Vorbereitungsdienst und weder der Wirtschaftskammer noch einer Meisterprüfungsstelle angeschlossen. Unsere Aufgabe ist, dass Sie so gut vorbereitet wie möglich antreten.
Ja. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsgebühr; Ihr Zugang bleibt bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums bestehen.
Ja, die Plattform ist vollständig responsiv. Sie können am Computer, am Tablet oder am Telefon lernen, zu jeder Tageszeit.